Geschäftsjahr | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2014-2023 |
BVG-Mindestzinssatz | 1.75 | 1.75 | 1.25 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.17 |
Nominalverzinsung Pensionskasse der HGC | 2.50 | 2.50 | 2.25 | 3.00 | 2.25 | 4.25 | 4.00 | 5.50 | 2.75 | 2.75 | 3.17 |
Jahresteuerung | 0.00 | -1.10 | -0.40 | -0.50 | 0.90 | 0.40 | -0.70 | 0.60 | 2.90 | 2.10 | 0.42 |
Realverzinsung Pensionskasse der HGC | 2.50 | 3.60 | 2.65 | 2.50 | 1.35 | 3.85 | 3.30 | 4.90 | -0.15 | 0.65 | 2.75 |
Netto-Gesamtperformance Pensionskasse der HGC | 8.10 | 1.69 | 4.41 | 7.89 | -2.41 | 11.19 | 7.05 | 7.89 | -10.15 | 7.36 | 4.12 |
Damit sich eine aktiv versicherte Person in der Pensionskasse der HG COMMERCIALE zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung über ein möglichst hohes angespartes Altersguthaben (und den daraus resultierenden Leistungen) erfreuen kann, braucht es nebst den weit über dem BVG-Minimum liegenden Arbeitnehmer- und vor allem Arbeitgeber-Sparbeiträgen, vielen Beitragsjahren noch eine weitere wichtige Zutat mit nicht zu unterschätzender Wirkung: der Zins und Zinseszins. In den Jahren 2014 bis und mit 2023 betrug das geometrische Mittel der Verzinsung der gesamten Altersguthaben nominal 3.17 % bzw. real 2.65 %.
Zum Vergleich: Im selben Zeitraum betrug das geometrische Mittel der gesetzlichen BVG-Mindestverzinsung, die nur auf dem BVG-Altersguthaben zum Tragen kommt, nominal 1.17 %. Somit konnte den Aktivversicherten in der Pensionskasse der HG COMMERCIALE in den letzten zehn Jahren gegenüber dem gesetzlichen Minimum eine rund 2,7-fach höhere Verzinsung auf dem gesamten Sparguthaben gutgeschrieben werden. Das entspricht rund 77 % der in den letzten zehn Jahren erwirtschafteten Netto-Anlageperformance. Eine starke Leistung, wenn man bedenkt, dass die Pensionskasse der HG COMMERCIALE aus dem Nettoertrag auch noch die notwendigen technischen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven alimentieren muss.
Dem Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE ist es ein wichtiges Anliegen, sofern die dazu notwendigen Mittel tatsächlich erwirtschaftet werden, diese auch in Form einer möglichst attraktiven Verzinsung der Sparguthaben an die Aktivversicherten weiterzugeben.
Anlässlich seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE das Beteiligungsmodell zwischen Aktivversicherten und Rentnern genehmigt und per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.
Inhalt Beteiligungsmodell
Für eine Kohorte (Aktive oder Rentner) ist eine Beteiligung vorgesehen, wenn die jährliche Verzinsung der Altersguthaben mindestens 1 Prozentpunkt über der durchschnittlichen Verzinsung der letzten zehn Jahre (ohne Kompensationsgutschrift) liegt und die Zielwert-Schwankungsreserve nach der jährlichen Verzinsung zu mindestens 75 % gebildet ist und die durchschnittliche vergangene Verzinsung der Kohorte tiefer ist als die Verzinsung der Altersguthaben. Die Beteiligung wird in % des Vorsorgekapitals berechnet. Der zusätzlich erforderliche Zinsbetrag für die Beteiligung muss zusammen mit dem Zinsbetrag für die Aktiven betrachtet werden. Die vorhandene Wertschwankungsreserve soll nach der Beteiligung der Kohorten über 75 % liegen, und es dürfen insgesamt (Verzinsung und Beteiligung Kohorten) in der Regel maximal 50 % der Outperformance verwendet werden, abhängig vom Deckungsgrad und der effektiven Rendite. Die Zuweisung an die Rentner erfolgt aufgrund der Kohorte und wird als zusätzliche Rentenleistung ausgerichtet.