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Adobestock 702074616

Geschäftsbericht 2023

Pensionskasse
der HG COMMERCIALE

Sts9031 1

Die wichtigsten Kennzahlen

Kurz und bündig

Sts9140 1

Vorwort

Finanzmärkte auf Achterbahnfahrt

Sts9141 1

Stiftungsratsbeschlüsse

Beschlüsse mit Weitsicht

Stw9046 1

Stiftungsrat und Geschäftsführung

Stabile Zusammensetzung

St0038932

Organe

Neu mit externer Datenschutzberatung

Sts0039999 1

Destinatäre

Die Anzahl der Versicherten bleibt konstant

Sts9060 1

Vermögensanlage

Sachwertanlagen sind Trumpf

Sts8491

Berechnungen Deckungsgrade

Aussagekräftige Gradmesser

Adobestock 542491780

Verwaltungskosten

Unter Kontrolle

Adobestock 204827919

Glossar

Fachbegriffe kurz erklärt

Adobestock 246476003

Jahresrechnung

Jahresrechnung per 31.12.2023

Stc9049 1

Bericht der Revisionsstelle

Bericht der Revisionsstelle

Leistungsbezug (Rente vs. Kapitalabfindung) bei Pensionierung

Gemäss dem Vorsorgereglement der Pensionskasse der HG COMMERCIALE können die Altersleistungen (frühestens ab Alter 58) wie folgt bezogen werden:

1.     Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 70 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente (reglementarische Standard-Lösung).

2.     Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 55 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.1 Prozentpunkte erhöht (zum Beispiel: 4.4 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise der andere Ehegatte über eine eigene Vorsorge verfügt oder die versicherte Person unverheiratet ist).

3.     Zu 100 % als lebenslängliche Altersrente mit anwartschaftlicher Ehegattenrente von 100 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente. Im Gegenzug wird die Altersrente lebenslänglich um 0.3 Prozentpunkte reduziert (zum Beispiel: 4.0 % anstelle 4.3 % im Alter 65). Geeignet, wenn beispielsweise die die Altersrente ablösende Ehegattenrente in gleicher Höhe weiterbezahlt werden soll (Rente auf zwei Leben).

4.     Zu 100 % als einmalige Kapitalabfindung.

5.     Als Kombination von Teil-Altersrente und Teil-Kapitalabfindung beziehen.

In den Jahren 2014 bis und mit 2023 wurden durchschnittlich pro Jahr 9.7 Mio. Franken Sparguthaben aufgrund Pensionierung aufgelöst. Davon wurden durchschnittlich CHF 6.5 Mio. Franken bzw. 67 % als einmalige Kapitalabfindung und 3.2 Mio. Franken bzw. 33 % als lebenslängliche Altersrente ausbezahlt.

Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Pensionierung auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen. Achten Sie darauf, dass die Beratung ergebnisoffen und interessenkonfliktfrei ist. Eine solche Beratung darf auch etwas Geld kosten. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen etwas gratis angeboten wird. Denn gratis ist in der Vermögensverwaltung eigentlich nichts. Sie bezahlen es meistens anderswo. Alternativ kontaktieren Sie für eine Erstberatung und / oder für eine Zweitmeinung den Geschäftsführer der Pensionskasse der HG COMMERCIALE. Das kostet Sie nur etwas Zeit.

Kapitel 6 6 Leistungsbezug