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2022

Geschäftsbericht 2022
der Pensionskasse
der HG COMMERCIALE

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Die wichtigsten Kennzahlen

Kurz und bündig…

Adobestock 562163846

Vorwort

Nachfolge geregelt…

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Stiftungsratsbeschlüsse

Beschlüsse mit Weitsicht…

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Stiftungsrat und Geschäftsführung

Stabile Zusammensetzung…

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Organe

Wie bisher

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Destinatäre

Zahl der Versicherten wächst…

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Vermögensanlage

Hohe Buchverluste…

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Berechnungen Deckungsgrade

Aussagekräftige Gradmesser…

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Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten

Die Kosten im Griff…

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Glossar

Fachbegriffe kurz erklärt…

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Jahresrechnung

Jahresrechnung per 31.12.2022

Adobestock 228168371

Bericht der Revisionsstelle

Bericht der Revisionsstelle

Die wichtigsten Stiftungsratsbeschlüsse

 

  1. Genehmigung Internes Kontrollsystem (IKS)
    An seiner Sitzung vom 12. Mai 2022 genehmigt der Stiftungsrat das vorliegende IKS betreffend die Pensionskasse der HG COMMMERCIALE und setzt dieses per 12. Mai 2022 in Kraft.

  2. Anpassung der Anlagestrategie
    Die der Asset und Liability Management-Studie (Basis: Jahresendzahlen 2021) gewonnenen Erkenntnissen in Verbindung mit den im Stiftungsrat gemachten Überlegungen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE an seiner Sitzung vom 12. Mai 2022 beschlossen, antizyklisch die Langfrist-Quote der Aktien von bisher 35 % auf neu 47 % und im Gegensatz die Quoten der Staatsanleihen Welt (hedged in CHF) von bisher 12 % auf neu 6 % sowie die Anlagen Immobilien Ausland von bisher 6 % auf neu 0 % zu reduzieren.

    Die Aktienquote Schweiz wurde von 3 % auf 9 % erhöht, wovon 7 % neu den SMI und 2 % den SPI Extra als Referenzindex haben (bisher: ausschliesslich den SPI TR). Die neue Anlagestrategie wurde per 1. Juli 2022 physisch umgesetzt.

  3. Führung elektronisches Archiv und elektronische Verarbeitung aller Geschäftsvorfälle in der Pensionskasse der HG COMMERCIALE
    Der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE hat an seiner Sitzung vom 18. November 2022 beschlossen, auf die physische Führung von Dossiers für die Aktivversicherten zu verzichten und im Gegenzug diese elektronisch im Pensionskassenversicherten-System Xplan elektronisch anzulegen.

    Die Geschäftsvorfälle (Eintritt, Austritt, Einkauf, Vorbezug WEF usw.) werden in der Pensionskasse der HG COMMERCIALE ebenfalls nur noch elektronisch verarbeitet und gespeichert und bei Bedarf auch archiviert.

  4. Einführung Berechnung des ökonomischen Deckungsgrades
    Damit sich der Stiftungsrat ein noch genaueres Bild über die tatsächliche finanzielle Lage der Pensionskasse der HG COMMERCIALE machen kann, hat er an seiner Sitzung vom 18. November 2022 beschlossen, nebst dem obligatorisch zu berechnenden technischen Deckungsgrad nach Artikel 44 BVV 2 freiwillig auch noch den ökonomischen Deckungsgrad jeweils per 31.10. sowie per 31.12. durch die Expertin für berufliche Vorsorge berechnen zu lassen.

  5. Verzinsung der gesamten Sparguthaben
    An seiner Sitzung vom 18. November 2022 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE beschlossen, per 31. Dezember 2022 das gesamte Sparguthaben der Aktivversicherten mit 2.75 % zu verzinsen.

  6. Versicherungstechnisches Gutachten
    Aufgrund von Art. 52e Abs. 1 lit. a BVG hat die Pensionskasse der HG COMMERCIALE durch den Experten für berufliche Vorsorge periodisch (Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge: alle drei Jahre) überprüfen zu lassen, ob sie Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann.

    Da das jüngste Gutachten auf den Jahresendzahlen 2019 basiert, hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE an seiner Sitzung vom 18. November 2022 beschlossen, Marianne Frei, Aon Schweiz AG, basierend auf den Jahresendzahlen 2022 ein versicherungstechnisches Gutachten für die Pensionskasse zu erstellen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse am 17. Mai 2023 persönlich dem Stiftungsrat zu präsentieren.

  7. BVG-Mindestzinssatz und provisorische Verzinsung bleiben bei 1 %
    Auch für das Jahr 2023 belässt der Bundesrat den gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz bei 1 %. Infolgedessen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse der HG COMMERCIALE an seiner Sitzung vom 18. November 2022 beschlossen, alle unterjährigen Geschäftsvorfälle, die ab dem 1. Januar 2023, aber vor dem 31. Dezember 2023 in der Pensionskasse der HG COMMERCIALE eintreten, ebenfalls mit dem BVG-Mindestzinssatz zu verzinsen.

  8. Festlegung Koordinationsbetrag und beitragspflichtige Besoldung
    Annahme: Der Jahreslohn entspricht dem arbeitsvertraglich vereinbarten Monatslohn mal 13. Der Koordinationsbetrag für das Jahr 2022 beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % CHF 25'812.—, was 90 % der maximalen jährlichen AHV-Altersrente von CHF 28'680.— entspricht. Falls Sie in Teilzeit angestellt sind, multiplizieren Sie die CHF 25'812.— mit Ihrem Beschäftigungsgrad. Der Jahreslohn abzüglich den vollen oder bei Teilzeitarbeit eben anteilmässigen Koordinationsbetrag ergibt Ihre beitragspflichtige Jahresbesoldung (Basis für die Berechnung der Spar- und Risikobeiträge).

  9. Altersrücktritt
    Versicherte, die nach dem 1.1.2022 in Pension gehen und ihre Altersleistung aus der Pensionskasse der HG COMMERCIALE mindestens teilweise als Altersrente beziehen wollen, können die Höhe der mit der Altersrente verbundenen anwartschaftlichen Ehegattenrente neu selber bestimmen:

    Option 1: Rente an den überlebenden Ehegatten von 70 % der jährlichen Altersrente.
    Option 2: Rente an den überlebenden Ehegatten von 55 % der jährlichen Altersrente.
    Option 3: Rente an den überlebenden Ehegatten von 100 % der jährlichen Altersrente.

 

Ohne anderslautende Mitteilung wird bei Pensionierung die reglementarische Standard-Variante (Option 1) umgesetzt. Die Option 2 ist nur möglich, wenn die daraus resultierende Ehegattenrente höher als die BVG-Mindestleistung ist. Die versicherte Person muss der Pensionskasse der HG COMMERCIALE die Wahl (Option 2 oder 3) spätestens drei Monate vor Altersrücktritt schriftlich mitteilen (die schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten wird vorausgesetzt).

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