Altersguthaben | Summe der jährlichen Altersgutschriften, der eingebrachten Freizügigkeitsleistung/en, der geleisteten Einkäufe und sonstigen Einmaleinlagen abzüglich aller Auszahlungen wie Vorbezug Wohneigentumsförderung oder Austrittsleistung aufgrund Scheidung zuzüglich der jährlichen Verzinsung. |
Altersgutschriften | Die jährlichen Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die HG COMMERCIALE bezahlt zwei Drittel und der Arbeitnehmer ein Drittel der gesamten Spargutschriften. |
Beitragsprimat | Im Vorsorgereglement sind die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu leistenden Sparbeiträge festgelegt. Welche Altersleistungen zum Zeitpunkt der Pensionierung daraus resultieren, sind nicht garantiert (dies im Gegensatz zum Leistungsprimat). |
BVG | Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. |
Koordinationsbetrag | Da die Leistungen aus der Pensionskasse (2. Säule) diejenigen aus der 1. Säule (AHV und Invalidenversicherung) ergänzen, wird im BVG-Obligatorium nicht der ganze Lohn versichert, sondern nur derjenige Teil, der die Leistungen aus der 1. Säule übersteigt. Mit dem Koordinationsbetrag wird somit sichergestellt, dass auf dem gleichen Lohnbestandteil zwischen der AHV / IV und der Pensionskasse keine Doppelversicherung entsteht. In der PK der HGC wird der Koordinationsbetrag bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen proportional zum Beschäftigungsgrad reduziert. In der Pensionskasse der HGC entspricht der Koordinationsbetrag CHF 25'812.— (bei Beschäftigungsgrad von 100 % ansonsten anteilsmässig). |
Einkauf | Wenn bei einer versicherten Person zu einem beliebigen Zeitpunkt das reglementarisch maximal mögliche Sparguthaben höher ist, also die tatsächlich vorhandene, hat sie die Möglichkeit, aus eigenen Mitteln diese Lücke zu schliessen. Siehe Versicherungsausweis: Max. möglicher Einkauf. Einkäufe in die Pensionskasse können im Jahr der Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. |
Freizügigkeitsleistung | Wer eine Vorsorgeeinrichtung verlässt, bevor der Vorsorgefall Alter, Tod oder Invalidität eingetreten ist, hat Anspruch eine Freizügigkeitsleistung. Diese dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes und muss entweder in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder, wenn es keinen gibt, auf einer Freizügigkeitseinrichtung nach freier Wahl (Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice) eingebracht werden. |
Umwandlungssatz |
Der BVG-Mindestumwandlungssatz beträgt 6.8 % und gilt nur für das BVG-Altersguthaben. Für den das BVG-Obligatorium übersteigenden Anteil des vorhandenen Altersguthabens kann die Vorsorgeeinrichtung die Höhe des reglementarischen Umwandlungssatzes selbst festlegen. Die Pensionskasse der HG COMMERCIALE verwendet für den BVG-obligatorischen- und den überobligatorischen Teil des Altersguthabens einen einheitlichen Umwandlungssatz von 4.3 %. Ein Umwandlungssatz von 4.3 % ergibt bei Pensionierung pro CHF 100'000.— angespartes Altersguthaben eine lebenslänglich geschuldete Altersrente von CHF 4'300.— pro Jahr plus bei Tod einer verheirateten versicherten Person, für den überlebenden Ehegatten eine lebenslängliche Ehegattenrente in der Höhe von 70 % der bis zum Tod ausbezahlten jährlichen Altersrente (Standard-Variante). Das bedeutet, dass die oben erwähnten reglementarischen Leistungen die BVG-Mindestleistungen übersteigen. |
Verzinsung | Der BVG-Mindestzinssatz gilt nur für den BVG-obligatorischen Teil des vorhandenen Sparguthabens. Es obliegt dem Stiftungsrat, den Zinssatz für die Verzinsung des überobligatorischen Teils des angesparten Sparguthabens festzulegen. |
Jahreslohn | Entspricht dem 13-fachen monatlichen Grundlohn, berechnet auf den Zeitraum eines ganzen Jahres. Zulagen und Boni aller Art werden nicht angerechnet. |
Beitragspflichtige Jahresbesoldung | Entspricht dem Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrages. Sie gilt als Basis für die Berechnung der Spar- und Risikobeiträge. |
Deckungsgrad nach BVV 2 | Verhältnis zwischen dem verfügbaren Nettovermögen zu Marktwerten und den gesamten mit einem statisch festgelegten technischen Zinssatz bewerteten Verpflichtungen einer Pensionskasse. |
Ökonomischer Deckungsgrad | Verhältnis zwischen dem verfügbaren Nettovermögen zu Marktwerten und den gesamten mit einem marktüblichen Zins für risikolose Anlagen bewerteten Verpflichtungen einer Pensionskasse. |
Wertschwankungsreserven | Wertschwankungsreserven sind eine Passivposition in der kaufmännischen Bilanz. Wertschwankungsreserven dienen dazu, Werteinbussen auf den Vermögenswerten auszugleichen und eine minimale Verzinsung der Kapitalien der Versicherten zu gewährleisten. Je grösser die vorhandenen Wertschwankungsreserven sind, umso grösser ist die Risikofähigkeit der Pensionskasse. |
Rückstellungen | Für unvollständig gedeckte oder stark schwankende Leistungsversprechen müssen technische Rückstellungen gebildet werden. |
ESG-Anlagekriterien | Environmental (Umwelt), Social (Soziales), Governance (Unternehmensführung). Uneinheitlich verwendete Abkürzung. Ein Versuch: E: Schonender Umgang mit der Umwelt (Reduktion von Schadstoff-Emissionen sowie Ausschluss von Investitionen in Rohstoffe wie Öl, Gas oder Kohle). S: Steht für den korrekten Umgang mit den Mitarbeitenden (keine Kinderarbeit, Gleichberechtigung der Geschlechter), den Kunden und Lieferanten sowie den Kapitalgebern. G: Steht für eine transparente, vorbildliche und dauernd lernende Unternehmensführung (beispielsweise die Gewaltenteilung in der Entscheidungsfindung, die Pflege und Weiterentwicklung der Unternehmensführung oder die Korruptions-Bekämpfung). |
TER | Total Expense Ratio. Zu den TER-Kosten gehören insbesondere Management-, Performance-, Depot-, Administrations-, Benchmarking-, Analyse- und Servicegebühren. |